Ich arbeite mit versierten Fachkollegen aus allen Rechtsgebieten bundesweit
zusammen, sodaß in Notariatsangelegenheiten und Verfahren vor dem
Bundesgerichtshof , sowie gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht
eine optimale Betreuung gewährleistet ist.
Auch besteht ständiger Kontakt zu Kollegen, die Spezialrechtsgebiete
(wie z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Patentrecht,
Transportrecht, Insolvenzrecht etc.) bearbeiten.
Durch die enge Zusammenarbeit mit namhaften Dolmetscher- und
Übersetzungsbüros ist es nicht nur jederzeit, auch kurzfristig,
möglich, Korrespondenz und Besprechungen in den "gängigen EU-Sprachen"
zu führen, sondern auch "exotische Sprachen" können abgedeckt werden.
Besonders im Bereich des Verkehrsunfallrechtes arbeite ich täglich
mit namhaften Sachverständigenbüros, sowie Verkehrspsychologen zusammen.
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Dr. Uwe Schulz
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Das Arbeitsrecht ist mittlerweile zu einem Tätigkeitsschwerpunkt
der Kanzlei geworden. Die Mandate bearbeiten wir in Kooperation
mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Uwe Schulz, der über
eine jahrzehntelange, fundierte Kenntnis in diesem Rechtsgebiet
verfügt. Dies ermöglicht uns, das Mandat umfassend, im Hinblick
auf alle rechtlich relevanten Gesichtspunkte, zu betreuen und die
bei der Kooperation entstehenden Synergieeffekte zugunsten unseres
Mandanten zu nutzen.
Wir sind sowohl auf Arbeitgeberseite, als auch auf Arbeitnehmerseite
tätig.
Unsere umfassende und kompetente Betreuung auf allen Gebieten des
Individual- und Kollektivarbeitsrechts umfaßt insbesondere folgendes
Beratungsspektrum:
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, auch für Vorstände,
Geschäftsführer und leitende Angestellte.
- Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
- Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen.
- Beratung in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der Mitbestimmung.
- Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
- Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen aller Art,
wie Lohnansprüche oder Schadensersatzansprüche.
- Arbeitnehmerüberlassung. - Vertretung vor den Arbeitsgerichten
und Einigungsstellen
Bei der Beratung arbeitsrechtlicher Mandate ist für uns das Eingehen
auf die individuelle Situation des Mandanten, insbesondere auch
die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Komponente des Falles
von höchster Wichtigkeit. Um hier von Anfang an die richtigen Weichen
stellen zu können, ist es notwendig, möglichst frühzeitig den anwaltlichen
Rat, etwa bereits vor Ausspruch einer erwarteten Kündigung, oder
vor Einleitung des Kündigungsvorganges, einzuholen. Nur so können
Fehler im Anfangsstadium, die sich im späteren Prozeß nachteilig
auswirken, vermieden werden. Besprechungen können sowohl in unserer
Kanzlei in Gelnhausen, als auch in den Räumen unseres Kooperationspartners
in Frankfurt stattfinden. .
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